Einlegerschutzvereinbarung
Sicherheit für Ihr Vermögen
Als in der Schweiz domizilierte Bank, untersteht die Bankhaus Jungholz AG in St. Gallen der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht.
Die Bankhaus Jungholz AG in St. Gallen ist zudem ordentliches Mitglied im Verein „Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler“. Dieser ist Träger der nach dem Bankengesetz vorgeschriebenen Selbstregulierung zur Sicherung der privilegierten Einlagen bei schweizerischen Geschäftsstellen von Banken und Effektenhändlern.
Gemäß den vom Gesetzgeber beschlossenen Maßnahmen zur Verstärkung des Einlegerschutzes werden Einlagen, die auf den Namen des Einlegers lauten bis 100'000 CHF geschützt.
Für depotverwahrte Wertpapiere (wie z.B. ein Aktienportfolio oder Anteile von kollektiven Kapitalanlagen) gilt, dass diese im Konkurs der Bank ausgesondert werden. D.h. sie fallen gar nicht erst in die Konkursmasse und werden den Kunden direkt herausgegeben. Diese Regelung umfasst sämtliche Depotwerte im Sinne von Art.16 BankG.
Zu Ihrer Information:
Unser Haus übertrifft per 31.12.2010 die gesetzlichen Eigenkapitalanforderungen von 10 Mio. CHF mit 18.45 Mio. CHF um rund 85%.
Stand: 31.12.2011
Details zur Schweizer Einlagensicherung finden Sie auch auf der Internetseite der "Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler".






