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Einlegerschutzvereinbarung

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Sicherheit für Ihr Vermögen

Als in der Schweiz domizilierte Bank, untersteht das Bankhaus Jungholz in St. Gallen der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht.

Das Bankhaus Jungholz in St. Gallen ist zudem ordentliches Mitglied im Verein „Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler“. Dieser ist Träger der nach dem Bankengesetz vorgeschriebenen Selbstregulierung zur Sicherung der privilegierten Einlagen bei schweizerischen Geschäftsstellen von Banken und Effektenhändlern.

Gemäß den vom Gesetzgeber beschlossenen Maßnahmen zur Verstärkung des Einlegerschutzes umfasst die Privilegierung seit dem 22. Dezember 2008 Einlagen bis CHF 100'000 pro Einleger.

Für depotverwahrte Wertpapiere (wie z.B. ein Aktienportfolio oder Anteile von kollektiven Kapitalanlagen) gilt, dass diese im Konkurs der Bank ausgesondert werden. D.h. sie fallen gar nicht erst in die Konkursmasse und werden den Kunden direkt herausgegeben. Diese Regelung umfasst sämtliche Depotwerte im Sinne von Art.16 BankG.

Unser Haus übertrifft die gesetzlichen Eigenkapitalanforderungen von 10 Mio. CHF mit 19,0 Mio. CHF um rund 91%.

Details zur Schweizer Einlagensicherung finden Sie auch auf der Internetseite der "Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler".

Stand: 01.08.2010

  Einlagensicherung.ch

Elite Report 2010