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Allgemeines

Welche offenen Stellen gibt es beim Bankhaus Jungholz bzw. wo kann ich mich bewerben?

Konto / Depot

Kann ich über mein Konto von zu Hause aus disponieren?
Wie funktioniert die Kontoeröffnung, bzw. wie kann ich mein Vermögen von einer anderen Bank zum Bankhaus Jungholz übertragen?
Welchen Zweck hat die Vereinbarung eines Losungsworts?
Was passiert mit meinem Konto in St.Gallen im Todesfall?
Bei diskreten Konten kann doch jeder am Konto manipulieren, ist das nicht gefährlich?
Kann ich meine Konto- oder Depotdispositionen auch durch Vorsprache in Jungholz oder Reutte vornehmen?
Wie kann ich über mein Geld verfügen?
Was passiert mit meinen Konto-/Depotunterlagen?

Sicherheit

Wie sicher ist mein Kapital beim Bankhaus Jungholz?

Steuern

Unterliegt das Bankhaus Jungholz der österreichischen bzw. deutschen Gesetzgebung, z. B. im Bereich der Kapitalertrag- bzw. Abgeltungsteuer?

 

Welche offenen Stellen gibt es beim Bankhaus Jungholz bzw. wo kann ich mich bewerben?
Alles Wissenwerte zu offenen Stellen beim Bankhaus Jungholz finden Sie auf unseren Karriereseiten: http://www.bankhaus-jungholz.com/ueber_uns/karriere.html

Kann ich über mein Konto von zu Hause aus disponieren?
Sie haben die Möglichkeit, z. B. per Telefon oder Fax unter Angabe Ihrer Kontonummer und Ihres Namen (Namenkonto) bzw. Losungswortes (Nummernkonto) jederzeit Auskünfte über Kontobestände und -entwicklung zu erhalten. Auch können Sie auf diese Art z. B. den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, die Anlage und die Auflösung von Festgeldern steuern. Jedoch ist dabei immer auf die Wahrung der Diskretion Bedacht zu nehmen.

Wie funktioniert die Kontoeröffnung, bzw. wie kann ich mein Vermögen von einer anderen Bank zum Bankhaus Jungholz übertragen?
Die Kontoeröffnung ist ausschließlich persönlich in St. Gallen möglich. Konto- bzw. Depotüberträge werden entweder durch uns mittels Depoteinzug durchgeführt, oder Sie erteilen Ihrer bisherigen Bank den Auftrag, die bestehenden Guthaben bzw. Depotwerte auf Ihr neues Konto bzw. Depot in unserem Haus zu übertragen. Bei Depotüberträgen von anderen Banken zu uns übernimmt das Bankhaus Jungholz für Sie alle durch den Übertrag anfallenden Fremdspesen.

Welchen Zweck hat die Vereinbarung eines Losungsworts?
Durch das Losungswort ist es für Sie möglich, die im täglichen Geschäftsverkehr anfallenden Transaktionen wie Wertpapier-, Festgeld-, Devisen- und Edelmetalldispositionen ohne Unterschrift durchzuführen. Zur Auftragserteilung genügt die Nennung von Losungswort und Kontonummer. Dies gilt auch für telefonische Aufträge.

Was passiert mit meinem Konto in St.Gallen im Todesfall?
Grundsätzlich unterliegen Schweizer Banken beim Ableben eines ausländischen Kontoinhabers keinerlei Meldepflicht gegenüber Nachlassgerichten. Entweder verfügt der Bevollmächtigte (die Vollmacht in der Schweiz hat auch über den Tod des Kontoinhabers hinaus Gültigkeit, sofern sie in der Schweiz rechtlich beurkundet wurde) über die Guthaben, oder die Erben sprechen mit dem Erbschein vor und erhalten die Guthaben übertragen.

Bei diskreten Konten kann doch jeder am Konto manipulieren, ist das nicht gefährlich?
Neben dem Eigentümer sind nur die durch Sie Bevollmächtigten, also zeichnungsberechtigte Personen befugt, Dispositionen vorzunehmen. Diese Vollmacht kann vom Eigentümer mit sofortiger Wirkung jederzeit widerrufen werden.

Kann ich meine Konto- oder Depotdispositionen auch durch Vorsprache in Jungholz oder Reutte vornehmen?
Mit dem Bankhaus Jungholz in St.Gallen bieten wir Ihnen eine Anlagevariante direkt am Finanzplatz Schweiz. Zusätzlich können Sie Ein- und Auszahlungen auch in unserem Mutterhaus in Reutte oder Jungholz gegen Legitimation vornehmen.

Wie kann ich über mein Geld verfügen?
Für Geldbehebungen über EUR 10.000,- bitten wir Sie, uns dies drei Werktage vorher telefonisch mitzuteilen, damit wir den gewünschten Auszahlungsbetrag zur Verfügung halten. Bei Geldbehebungen in anderen Fremdwährungen (z. B. GBP, USD) ist eine einwöchige Voranmeldung unbedingt erforderlich.

Was passiert mit meinen Konto-/Depotunterlagen?
Ihre Depotunterlagen (Depot- und Kontoauszüge, Abrechnungsbelege, etc.) liegen bei uns bis zu Ihrer nächsten persönlichen Vorsprache zur Abholung bereit und werden aus Diskretionsgründen keinesfalls per Post versandt. Je nach Wunsch bieten wir Ihnen auch eine kostenlose Dauerverwahrung Ihrer Depotunterlagen an.

Wie sicher ist mein Kapital beim Bankhaus Jungholz?
Als in der Schweiz domizilierte Bank, untersteht das Bankhaus Jungholz in St. Gallen der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht. Zudem ist es ordentliches Mitglied im Verein „Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler“.
Gemäß den vom Gesetzgeber beschlossenen Maßnahmen zur Verstärkung des Einlegerschutzes umfasst die Privilegierung seit dem 22. Dezember 2008 Einlagen bis CHF 100.000 pro Einleger.

Für depotverwahrte Wertpapiere (wie z.B. ein Aktienportfolio oder Anteile von kollektiven Kapitalanlagen) gilt, dass diese im Konkurs der Bank ausgesondert werden. D.h. sie fallen gar nicht erst in die Konkursmasse und werden den Kunden direkt herausgegeben. Diese Regelung umfasst sämtliche Depotwerte im Sinne von Art. 16 BankG.

Unterliegt das Bankhaus Jungholz der österreichischen bzw. deutschen Gesetzgebung, z. B. im Bereich der Kapitalertrag- bzw. Abgeltungsteuer?
Nein! Österreichische wie deutsche Gesetze haben keinen direkten Einfluss auf das Geschäftsgebaren des Bankhaus Jungholz in St.Gallen. Damit fallen weder die österreichische Kapitalertragsteuer noch die deutsche Abgeltungsteuer an.

Elite Report 2010