Kontoformen
Namen- und Nummernkonto
Das diskrete Namenkonto
Schützen Sie Ihre Privatsphäre
Verwendungszweck/Anlagevarianten
Mit dem Namenkonto nutzen Sie unter dem Schutz des strengen Schweizer Bankgeheimnisses (Art. 47 BaG) sämtliche für Ihre individuellen Anlagebedürfnisse erforderlichen Anlagevarianten:
- Kontokorrentkonto in CHF, EUR und anderen Währungen
- Festgeldkonto (CHF, EUR und Fremdwährungen)
- Wertpapierdepot
- Edelmetalldepot
Art der Diskretion
Das Namenkonto lautet auf den Namen des/der Konto- bzw. Depotinhabers. Die Daten werden in der EDV erfasst und können auch über die einzelnen Terminals abgefragt werden. Selbstverständlich gilt auch für diese Kontoform und die damit in Verbindung stehenden persönlichen Daten der Schutz des Bankkundengeheimnisses in gleicher Weise wie beim - im Innenverhältnis - diskreteren Nummernkonto.
Verfügungsart
Durch Unterschrift mit dem Namen des/der Konto- bzw. Depotinhabers.
Übertragbarkeit
Die Übertragung des Kontos bzw. Depots an eine andere Person erfolgt durch schriftliche Erklärung des Konto- bzw. Depotinhabers, ansonsten gelten die normalen Vollmachten in der Schweiz.
Schweizer Verrechnungssteuer
Ausländer sind mit ihren Anlagen von der Verrechnungssteuer befreit, wenn der Emittent kein schweizerisches Unternehmen ist, bzw. wenn das Geld nicht in der Schweiz direkt angelegt wird (fiduziarische Anlagen).
Sonstiges
Die Zurückbehaltung der Korrespondenz (z.B. Abrechnungen, Konto- oder Depotauszüge) kann vereinbart werden und ist für unsere Kunden kostenlos.
Das diskrete Nummernkonto
Diskretion für Ihre Geldanlage
Verwendungszweck/Anlagevarianten
Der Schutz Ihrer Privatsphäre steht – neben der Lösung Ihrer individuellen Anlagebedürfnisse – im Mittelpunkt unserer Bemühungen. Auf Basis des diskreten Nummernkontos ist dieser Schutz optimal gewährleistet. Dieser Kontotyp ermöglicht ebenfalls sämtliche Anlagevarianten:
- Kontokorrentkonto in CHF, EUR und anderen Währungen
- Festgeldkonto (CHF, EUR und Fremdwährungen)
- Wertpapierdepot
- Edelmetalldepot
- Vermögensverwaltung
- Fonds-Vermögensverwaltung
Art der Diskretion
Name und Adresse der Kunden werden nicht in der EDV erfasst und scheinen deshalb auch nicht auf den Konto- bzw. Depotauszügen und den Abrechnungen auf. Die Daten der Kunden sind nur ausgewählten Führungskräften und mit besonderen Vollmachten ausgestatteten Mitarbeitern zugänglich. Ansonst gilt zusätzlich der Schutz durch das strenge Schweizer Bankkundengeheimnis (Art. 47 BaG).
Verfügungsart
Durch Unterschrift mit der Kontonummer (in Ziffern) und einem Zusatz (Losungswort in Handschrift) bzw. durch die Bevollmächtigten entweder gleich wie der Kontoinhaber (mit Losungswort) oder ansonsten auch mit der normalen Unterschrift möglich.
Übertragbarkeit
Die Übertragung des Kontos bzw. Depots an eine andere Person erfolgt durch schriftliche Erklärung des Konto bzw. Depotinhabers, ansonsten gelten die normalen Vollmachten in der Schweiz.
Schweizer Verrechnungssteuer
Ausländer sind mit ihren Anlagen von der Verrechnungssteuer befreit, wenn der Emittent kein schweizerisches Unternehmen ist, bzw. wenn das Geld nicht in der Schweiz direkt angelegt wird (fiduziarische Anlagen).
Sonstiges
Die Zurückbehaltung der Korrespondenz (z.B. Abrechnungen, Konto- oder Depotauszüge) kann vereinbart werden und ist für unsere Kunden kostenlos.




